Steuern für Immobilien in Österreich

Steuern beim Wohnungskauf und Hauskauf in Österreich

Immobiliensteuern Österreich - Kainz Gruppe

Kauf: Steuern beim Wohnungskauf und Hauskauf in Österreich

Frage: Welche Steuern müssen beim Kauf einer Wohnung oder einem Haus in Österreich bezahlt werden? 

Antwort: Diese Steuern / Abgaben müssen entrichtet werden:

  • Eine Grunderwerbsteuer ist immer dann zu bezahlen, wenn ein Grundstück an eine andere Person weitergegeben wird. Dies gilt auch für Schenkungen. Grundsätzlich beträgt die Steuer für den Grunderwerb immer 3,5 % vom Grundstückswert, der sich aus Grundwert und Gebäudewert zusammensetzt.
  • Wenn Sie sich beim Immobilienkauf Unterstützung von einem Makler holen, dann wird zusätzlich eine Maklerprovision berechnet, sobald es zu einem Vertragsabschluss kommt. Diese beträgt meist um die 3 % vom finalen Kaufpreis. Zusätzlich fällt noch eine 20%-ige Umsatzsteuer an, die gesetzlich festgelegt ist

Frage: Gibt es Fristen, welche im Bezug auf eine Versteuerung bei einem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Österreich gelten?

Antwort: Grundsätzlich gilt laut Grunderwerbsteuergesetz, dass die Grunderwerbsteuer bei einer Selbstberechnung spätestens bis zum 15. Tag des übernächsten Monats einzuzahlen ist. Das bedeutet, wenn die Selbstberechnung beispielsweise erst im Jänner stattfindet, die Grunderwerbssteuer bis am 15. März entrichtet werden muss. Wenn keine Selbstberechnung vom Rechtsanwalt oder Notar vorgenommen wird, dann muss der Vorgang des Kaufes dem Finanzamt gemeldet werden. 

Verkauf: Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf in Österreich

Frage: Welche Steuern müssen beim Verkauf einer Wohnung oder einem Haus in Österreich bezahlt werden? 

Antwort: Diese Steuern / Abgaben müssen entrichtet werden:

  • Wenn Sie in Österreich ein Grundstück verkaufen, muss der Verkäufer eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bezahlen. Die Steuer wird auf den Verkaufsgewinn von privaten Immobilien erhoben. Bei Immobilien, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden, fallen 4,2 Prozent vom Veräußerungserlös (Kaufpreis) an. Bei allen Immobilien, die nach diesem Zeitpunkt erworben wurden, wird der Veräußerungsgewinn mit 30 % versteuert und setzt sich aus Veräußerungserlös und Anschaffungskosten zusammen. Die Berechnung der Steuer wird von einem Notar oder Rechtsanwalt durchgeführt. Bei Schenkungen und Erbschaften fällt die Immobilienertragsteuer weg.

Frage: Gibt es Fristen, welche im Bezug auf eine Versteuerung bei einem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses in Österreich gelten?

Antwort: Die Einzahlung der Immobilienertragsteuer muss bis spätestens am 15. Tag des übernächsten Monats durch Überweisung des Geldes vom Käufer eingezahlt werden. Meist erfolgt die Einzahlung über einen Notar oder Rechtsanwalt.

Steuern beim Grundstückskauf in Österreich

Frage: Welche Steuern müssen beim Kauf eines Grundstücks in Österreich bezahlt werden?

Antwort: Diese Steuern / Abgaben müssen entrichtet werden:

  • Beim Kauf eines Grundstücks in Österreich muss eine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Dies gilt auch für Schenkungen. Grundsätzlich beträgt die Steuer immer 3,5 % vom Grundstückswert, der sich aus Grundwert und Gebäudewert zusammensetzt.

Frage: Gibt es Fristen, welche im Bezug auf eine Versteuerung bei einem Kauf eines Grundstücks in Österreich gelten?

Antwort: Grundsätzlich gilt laut Grunderwerbsteuergesetz, dass die Grunderwerbsteuer bei einer Selbstberechnung spätestens bis zum 15. Tag des übernächsten Monats einzuzahlen ist. Das bedeutet, dass wenn die Selbstberechnung beispielsweise erst im Jänner stattfindet, die Grunderwerbssteuer bis am 15. März entrichtet werden muss. Wenn keine Selbstberechnung vom Rechtsanwalt oder Notar vorgenommen wird, dann muss der Vorgang des Kaufes dem Finanzamt gemeldet werden.

Steuern beim Grundstücksverkauf in Österreich

Frage: Welche Steuern müssen beim Verkauf eines Grundstücks in Österreich bezahlt werden?

Antwort: Diese Steuern / Abgaben müssen entrichtet werden:

  • Wenn Sie in Österreich ein Grundstück verkaufen, muss der Verkäufer eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bezahlen. Die Steuer wird auf den Verkaufsgewinn von privaten Immobilien erhoben. Bei Immobilien, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden, fallen 4,2 Prozent vom Veräußerungserlös (Kaufpreis) an. Bei allen Immobilien, die nach diesem Zeitpunkt erworben wurden, wird der Veräußerungsgewinn mit 30 % versteuert und setzt sich aus Veräußerungserlös und Anschaffungskosten zusammen. Die Berechnung der Steuer wird von einem Notar oder Rechtsanwalt durchgeführt. Bei Schenkungen und Erbschaften fällt die Immobilienertragsteuer weg.

Frage: Gibt es Fristen, welche im Bezug auf eine Versteuerung bei einem Verkauf eines Grundstücks in Österreich gelten?

Antwort: Die Einzahlung der Immobilienertragsteuer muss bis spätestens am 15. Tag des übernächsten Monats durch Überweisung des Geldes vom Käufer eingezahlt werden. Meist erfolgt die Einzahlung über einen Notar oder Rechtsanwalt.

Hier die Antworten auf die uns am meisten gestellten Fragen in unserem FAQ erhalten:

A: Beim Kauf eines Hauses muss eine Grunderwerbsteuer vom Käufer bis zum 15. Tag des übernächsten Monats bezahlt werden.

A: Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Grundstückswerts.

A: Beim Kauf eines Hauses fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Grundstückswertes an.

A: Ja, bei einem Hausverkauf von privaten Immobilen muss eine Immobilienertragsteuer bezahlt werden. Bei Immobilien, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden, fallen 4,2 Prozent vom Veräußerungserlös (Kaufpreis) an. Bei allen Immobilien, die nach diesem Zeitpunkt erworben wurden, wird der Veräußerungsgewinn mit 30 % versteuert und setzt sich aus Veräußerungserlös und Anschaffungskosten zusammen.

A: Ein Hausverkauf ist nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Mehr dazu finden Sie unter der Frage “Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei in Österreich?”

A: Die Immobilienertragsteuer fällt dann weg, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen handelt und die Immobilie nicht mehr als 1000 Quadratmeter groß ist. Als Hauptwohnsitz wird eine Immobilie dann betrachtet, wenn derjenige seit der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat. Die Hauptwohnsitzbefreiung tritt auch dann in Kraft, wenn der Verkäufer als Hauptwohnsitzer innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf für fünf Jahre durchgehend in der Immobilie gewohnt hat. Diese Ausnahme wird auch als die “5 aus 10-Regelung” bezeichnet. Während der Nutzung als Hauptwohnsitz muss der Verkäufer Eigentümer des Grundstücks gewesen sein. Von der Steuer befreit ist ein Veräußerungsgewinn auch dann, wenn die verkaufte Immobilie vom Eigentümer von Grund auf neu errichtet worden ist und er auch das Baurisiko für die Errichtung trägt. Eine Herstellerbefreiung liegt nicht vor, wenn die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre zur Erzielung von Einkünften gedient hat. Wenn eine Immobilie nur zum Teil vermietet wurde, dann ist nur der nicht vermietete Teil von der Besteuerung befreit.

Mehr Details können gefunden werden unter: https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html)

A: Es gibt bei dem steuerfreien Verkauf Ihres Hauses keinen Mindestbetrag. Die Besteuerung hängt von der Wohnsitzmeldung, Wohngröße und Erzielung von Einkünften über die Immobilie ab.

A: Der Verkäufer muss vor dem Verkauf darauf achten, einen Energieausweis ausstellen zu lassen und diesen dem Käufer vor Vertragsabschluss oder innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Der Ausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein. Zudem muss beachtet werden, welche Kosten und Steuern (Maklergebühren, Immobilienertragsteuer, Anwaltskosten, etc.) bei einem Verkauf anfallen.
Vor dem Verkauf sollte man sich zusätzlich einen Vertragserrichter suchen. Dies kann sowohl ein Notar, als auch ein Anwalt sein, der den Kaufvertrag aufsetzt. Dabei sollte besonders auf die Gewährleistung geachtet werden. Das bedeutet, wofür und für wie lange ein Verkäufer für die verkaufte Immobilie noch haften kann. Grundsätzlich gilt bei Immobilien die Gewährleistungspflicht von drei Jahren.

A: Ja, ein Haus kann nach 2 Jahren wieder verkauft werden. Es gibt in Österreich seit April 2012 keine Spekulationsfrist mehr, nach welcher eine gewinnbringende Immobilie steuerfrei verkauft werden konnte.

A: Ja, Sie können Ihr Haus nach 3 Jahren wieder verkaufen. Es gibt in Österreich seit April 2012 keine Spekulationsfrist mehr, nach welcher eine gewinnbringende Immobilie steuerfrei verkauft werden konnte.

A: Der Verkäufer muss für einen steuerfreien Verkauf seit der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre in der Immobilie gewohnt haben. Diese muss zudem sein Hauptwohnsitz gewesen sein. Es gibt außerdem die “5 aus 10-Regelung”, nach der der Verkäufer als Hauptwohnsitzer innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf für fünf Jahre durchgehend in der Immobilie gewohnt haben muss. Er muss demnach nicht unmittelbar vor dem Verkauf noch in der Immobilie wohnhaft gewesen sein.

A: Die Daten des Immobilienverkaufs müssen auf jeden Fall dem Finanzamt gemeldet werden.

A: Ein Haus kann trotz laufenden Kredits verkauft werden. Allerdings wird davon abgeraten und sollte nur die letzte Option sein, da sehr viele Zusatzkosten aufkommen.

A: Die Spekulationssteuer wurde in Österreich am 1. April 2012 durch die Immobilienertragsteuer ersetzt.

A: Da in Österreich seit dem 1. April 2012 die Spekulationssteuer nicht mehr gültig ist, muss nicht mehr darauf geachtet werden, das Haus erst nach 10 Jahren zu verkaufen, da durch die Änderung jegliche Liegenschaftsverkäufe steuerpflichtig sind.

A: Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gibt es seit der Steueränderung am 1. April 2012 nicht mehr, da nun alle Liegenschaftsverkäufe steuerpflichtig sind.

A: Der Käufer bekommt nach der Vertragsunterzeichnung eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Meistens beträgt die Zahlungsfrist 2 Wochen. In der Regel bekommt der Verkäufer das Geld nach 14 Tagen.

Als Erstes findet die Besichtigung der Immobilie statt, bei der Sie den potenziellen Käufer durch die Immobilie führen und alle Fragen klären können. Wenn Sie sich sicher sind, den richtigen Käufer gefunden zu haben, erstellen Sie ein Kaufangebot. Wenn dieses vom Käufer abgenommen wurde, geht es zum Kaufvertrag über, der von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Dabei müssen Sie auf Besonderheiten wie z.B. Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeiten, etc. Nach der Unterzeichnung wird der Käufer von dem Notar auf die Zahlung aufmerksam gemacht, die meist nach 14 Tagen getätigt sein sollte.

A: Seit dem 1. April 2012 gibt es in Österreich keine Spekulationssteuer mehr. Sie wurde durch die Immobilienertragsteuer ersetzt.

A: Seit dem 1. April 2012 gibt es in Österreich keine Spekulationssteuer mehr. Sie wurde durch die Immobilienertragsteuer ersetzt.

Beim Immobilienverkauf muss eine Immobilienertragsteuer bezahlt werden. Diese beträgt 30% vom Veräußerungsgewinn und wird nicht über den regulären Einkommensteuersatz, sondern mit einem Sondersteuersatz berechnet.

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